Auktionsbedingungen

Auktionsbedingungen

 

Versteigerungsbedingungen bei Auktionen von Emporium Hamburg (Stand 10/2022)

 

 

§ 1 Diese Versteigerungsbedingungen gelten sowohl für unsere klassischen Saal-Auktionen als auch für unsere Alpha-Auctions (“online timed auction“/ zeitgesteuerte Internet-Auktion). Durch die Registrierung und/oder durch die Abgabe eines Gebotes werden vom Bieter die Versteigerungsbedingungen als allein verbindlich akzeptiert; dies gilt ebenfalls für schriftlich eingereichten Gebote sowie für Gebote per Telefon oder Internet.

Die auf den Rechnungsformular-Rückseiten abgedruckten allgemeinen Bedingungen für Versandhandelsgeschäfte sind im Rahmen der Abwicklung von Auktionsgeschäften rechtlich bedeutungslos.

 

§ 2 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der aktuellen Versteigererverordnung vom 24. April 2003 (BGBl. I S. 547) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung des Kaufpreises in Euro-Währung. Die zu versteigernde Ware wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Katalogpositionen unterliegen der Regelbesteuerung (diese Katalogpositionen sind im Katalog mit einem Stern (*) hinter den Losnummern markiert).

 

Bei Saalauktionen bildet der Zuschlagspreis bei differenzbesteuerter Ware die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld von 25 % (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen).

Bei regelbesteuerter Ware beträgt das Aufgeld 18 % auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlagspreis und Aufgeld.

Für umsatzsteuerbefreite Goldmünzen gilt ein Aufgeld von 18 % auf den Zuschlagpreis. Händler werden gebeten, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) anzugeben, damit die Lieferung bei regelbesteuerten Losen mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, ansonsten wird wie an private Käufer mit Berechnung der deutschen Mehrwertsteuer geliefert.

Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU erfolgt die Lieferung mehrwertsteuerfrei, die Provision beträgt 18 %. Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige Einfuhr- und Ausfuhrsteuern selbst zu tragen.

 

Für Gebote über unsere Online Plattform AuctionMobility erheben wir eine zusätzliche Gebühr von 1%.

 

Bei Alpha-Auctions beträgt das Aufgeld bei differenzbesteuerter Ware 19 % (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen).

Bei regelbesteuerten Losen beträgt das Aufgeld 16,50 % auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlagspreis und Aufgeld.

Bei mehrwertsteuerbefreiten Losen beträgt das Aufgeld 16,50 %. Dies gilt ebenso für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU.

Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige Einfuhr- und Ausfuhrsteuern selbst zu tragen.

Die Aufgelder der Alpha Auctions gelten nur für reine online Auktionen, die als „Alpha Auction“ betitelt werden.

 

Die Lieferung erfolgt in jedem Fall nur gegen Zahlung des Rechnungswertes in Euro-Währung. Versand (Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet) und Ausfuhrformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für Folgen ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen die Devisen- und Einfuhrbestimmungen der Heimatländer ausländischer Käufer durch diese ergeben können.

 

§ 3 Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der Auktion nichts anderes vereinbart wurde, bei schriftlichen Käufern (Bietern) 7 Werktage nach Erhalt der Auktionsrechnung fällig. Bei Neukunden erfolgt eine Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Der Versteigerer behält sich vor, die Hinterlegung eines ausreichenden Depots zu verlangen. Bei Vorkassenrechnungen wird die ersteigerte Ware unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet und/oder die Abnahme der ersteigerten Ware verweigert, verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag, und die Sache kann erneut versteigert werden. Darüber hinaus ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

 

Die Versandkosten inkl. Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Empfängers.

 

Aufgrund der aktuellen ausländischen Gesetzgebung ist ein Versand von Auktionsware in folgende Länder nur mit Einschränkungen möglich:

 

China: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 500,-

Russische Föderation: Versand ist zur Zeit nicht möglich

 

§ 3.1. Beim Akzeptieren der Auktions-AGBs und der anschließenden Gebotsabgabe müssen ALLE vom Auktionshaus verlangten persönlichen Daten (Name, Anschrift, Versandadresse, Händler/Privatmann, etc.) VOLLSTÄNDIG und korrekt vorliegen. Eine nachträgliche Änderung zieht eine Servicepauschale von € 50,- nach sich.

 

§ 4 Die angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise.

Bei der Saal-Auktion werden schriftliche Gebote, die 90 % des Schätzpreises unterschreiten, nicht berücksichtigt.

Bei Alpha-Auctions beträgt der Startpreis 100 % des angegebenen Schätzpreises.

Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf bzw. schriftlicher Darstellung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer bei Saal-Auktionen noch einmal ausgerufen. In der Versteigerung können Nummern vereinigt oder getrennt werden. Der Zutritt zur Saal-Auktion ist nur Interessenten gestattet, die den Auktionskatalog besitzen.

 

Mindest-Steigerungsgebote:

bis 100 € um 5 €,

bis 300 € um 10 €,

bis 1.000 € um 20 €,

bis 2.500 € um 50 €,

bis 5.000 € um 100 €,

bis 10.000 € um 200 €,

bis 20.000 € um 500 €,

bis 50.000 € um 1.000 €,

ab 50.001 € um 2.000 €.

 

Schriftliche Aufträge werden ohne zusätzliche Auftragsprovision gewissenhaft ausgeführt. Im Bedarfsfall ist der Auktionator berechtigt die Limits um 3-5 % zu überschreiten. Aufträge von uns unbekannten Sammlern werden nur ausgeführt, wenn ein Depot hinterlegt wird oder nachprüfbare Referenzen rechtzeitig vor Auktionsbeginn angegeben werden. Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Vorzug. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte Ausführung und werden höchstens bis zum 10-fachen des Schätzpreises ausgeführt.

 

§ 5 Die Beschreibung des Versteigerungsgutes ist mit Sorgfalt und nach bestem Wissen durchgeführt, die Angabe des Erhaltungsgrades ist nach den im Münzhandel üblichen Einstufungen vorgenommen und gilt als persönliche Beurteilung. Beides begründet jedoch keine Rechts- oder Sachmängelhaftung, und es wird damit auch keine Garantie nach §§ 276 Absatz 1, 443 BGB übernommen. Etwaige Abbildungen der Lose sind Bestandteil der Beschreibung. Sofern aus dem Auktionskatalog/Versteigerungsverzeichnis nichts Gegenteiliges hervorgeht, wird die Echtheit des Versteigerungsgutes bis zur Höhe des Kaufpreises garantiert. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommene Beschreibung zu ethnologischen und kulturellen Gegenständen sind keine Altersgarantien im Rechtssinne. Durch keine Regelung in diesen AGB wird die Haftung wegen Vorsatzes beschränkt.

 

§ 6 Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nur bei sach-irrtümlicher Bestimmung, übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder gestopftem Loch berücksichtigt werden. Alle anwesenden Bieter kaufen grundsätzlich „wie besehen". Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen Circa-Angaben, irrtümliche Zuschreibungen können im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Diese Lose sind nach erfolgtem Zuschlag von jeder Reklamation ausgeschlossen. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Münzen an einen Grading-Service in den USA verschicken möchten, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen und entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden.

 

§ 7 Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes (z.B. gereinigt, bearbeitet etc.) und/oder unsachgemäß behandeltes Ersteigerungsgut ist von jeder Reklamation ausgeschlossen. Beanstandungen sind binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware geltend zu machen, danach können sie nicht mehr berücksichtigt werden.

 

§ 8 Bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten über die Echtheit des Versteigerungsgutes oder über Reklamationen bei sachirrtümlicher Bestimmung, übersehener Henkel- oder Fassungsspur oder gestopftem Loch kann vom Versteigerer ein vereidigter Sachverständiger beauftragt werden. Beide Teile können ihre Meinung vortragen. Die Kosten trägt der unterliegende Teil. Vom Ersteigerer ohne vorherige Rücksprache und Einverständniserklärung des Versteigerers in Auftrag gegebene Gutachten gehen immer zu Lasten des Ersteigerers.

 

§ 9 Die Gefahr des zufälligen Unterganges sowie der zufälligen Verschlechterung des Ersteigerungsgutes geht bei Kunden, die Unternehmer sind, mit der Übergabe und beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen auf den Kunden über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf erst mit Übergabe auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme der Sache sich im Verzug befindet.

 

§ 10 Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Eine etwaige nach dem UN-Kaufrecht eintretende verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung des Versteigerers ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Regelungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.

 

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz (Süderstraße 288, 20537 Hamburg). Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, als örtlich zuständiges Gericht das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht vereinbart. Die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Vertragspartnern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder gegenüber im Klageweg in Anspruch zu nehmenden Vertragspartnern, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für das gerichtliche Mahnverfahren gilt die gesetzliche Regelung.

 

§ 11 Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Datenschutzrichtlinien von Emporium Hamburg finden Sie unter dem Punkt Datenschutz auf unserer Homepage www.emporium-numismatics.com