Schwarzburg-Rudolstadt

Schwarzburg-Rudolstadt

Schwarzburg-Rudolstadt ist der Name eines Fürstentums in Thüringen, das 1599 zunächst als Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt gebildet wurde und von 1710 bis 1918 ein Fürstentum war. Nach dem Sturz der Monarchie wurde das Land 1918 zum Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt und ging 1920 im Land Thüringen auf.

Die Geschichte des Fürstentums geht auf das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg zurück, die erstmals 1123 ihren heutigen Namen führten. Durch verschiedene Erbteilungen und Erwerbungen veränderte die Grafschaft Schwarzburg bis zum 16. Jahrhundert häufig ihre Gestalt. Nach dem Tod von Graf Günther XLI. im Jahr 1583 teilten seine beiden Brüder die Grafschaft Schwarzburg und bildeten ab 1584 die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt. Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt. Die Gebiete der beiden Grafschaften und späteren Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen blieben im Wesentlichen bis 1920 unverändert. Schwarzburg-Rudolstadt war Teil des Obersächsischen Reichskreises.

Kaiser Leopold I. sprach 1697 die Erhebung in den Reichsfürstenstand aus. Albert Anton nahm die Erhebung nicht an. 1710 sprach Kaiser Joseph I. die Erhebung erneut aus, und Schwarzburg-Rudolstadt akzeptierte. Die Zulassung zum Reichsfürstenrat erfolgte erst 1754. Die Lehnsrechte Kursachsens waren zuvor finanziell abzugelten.

1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. 1816 trat die erste Verfassung des Landes in Kraft. 1835 fand der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.

1848 gab es auch im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Unruhen, welche zur Folge hatten, dass Bürgerwehren gebildet wurden und im Herbst des Jahres Bundestruppen einrückten. Das neue Wahlrecht mit einem allgemeinen, gleichen und indirekten Wahlsystem wurde erst 1854 durch ein neues Wahlgesetz für den Landtag mit Dreiklassenwahlrecht, die liberalen Gesetze von 1848 und ein neues Grundgesetz für das Fürstentum außer Kraft gesetzt. Nachdem Schwarzburg-Rudolstadt 1866 im Deutschen Krieg gegen die von Österreich im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Am 1. Januar 1871 wurde aus dem Bund das Deutsche Reich.

Nach wiederholter Zurückweisung von Steuererhöhungen durch den Landtag war Schwarzburg-Rudolstadt 1870 in einer Staatskrise und musste beim Bundespräsidium seinen Konkurs anzeigen. Das Bürgertum war zu finanziellen Mehrbelastungen nur bei gleichzeitig größeren politischen und wirtschaftlichen Freiheiten bereit. Kosteneinsparungen durch Einschränkung der Ministerialbürokratie und des Hofstaates waren dem Ministerium nicht möglich, so dass durch den Landtag Ende 1870 eine Wahlrechtsreform erreicht wurde. Danach setzte sich der Landtag aus vier Abgeordneten der Höchstbesteuerten und zwölf Abgeordneten zusammen, die aus allgemeinen gleichen Wahlen der männlichen Staatsangehörigen in zwölf Wahlbezirken hervorgingen. Das fortschrittliche Landtagswahlrecht bewirkte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine hohe Anzahl von Landtagsabgeordneten der SPD, welche 1911 erstmals die absolute Mehrheit im Landtag besaß und mit Franz Winter den ersten sozialdemokratischen Landtagspräsidenten in Deutschland stellte. Die französischen Kriegsentschädigungen, höhere Steuereinnahmen durch einen Wirtschaftsaufschwung sowie ein neues Einkommensteuergesetz von 1876 beendeten die Krise der Staatsfinanzen, änderten aber nichts an den 1910 mit 48 Mark pro Einwohner höchsten Staatsschulden in Thüringen.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dankte – rund zwei Wochen später als die anderen Bundesfürsten – am 23. November 1918 Fürst Günther Victor, der in Personalunion seit 1909 auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen regierte, als letzter deutscher Monarch ab. Ohne vorgängige Änderung der Verfassung, meinte er, lasse sich die Monarchie nicht abschaffen – ein Argument, dem sich auch die SPD-Mehrheit im Landtag nicht verschließen mochte. Ende November 1918 entstand der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt, der 1920 im neuen Land Thüringen aufging.