Die Hanse
Hansestädte sind Städte, die sich dem mittelalterlichen Kaufmanns- und Städtebund der Hanse angeschlossen hatten. Darunter waren vor allem Hafenstädte in den Küstenregionen, aber auch Städte im Binnenland, vor allem an bedeutenden Flüssen. Durch Freihandel und ein geschäftstüchtiges Bürgertum gelangten viele Hansestädte zu hohem Wohlstand, der sich teils bis heute an wertvollen Kultur- und Baudenkmalen zeigt.
Insgesamt gab es rund 200 Orte, die zu irgendeinem Zeitpunkt direkt oder indirekt der Hanse angehörten. Ihren Ausgangspunkt nahm die Hanse Mitte des 12. Jahrhunderts in Lübeck, das auch als „Mutter“ oder „Königin“ der Hanse“ betitelt wird. Der Verbund der Städte in der Hanse war sehr lose und wurde mit keinem Vertrag o. ä. beschlossen. Deswegen ist es mitunter schwer zu sagen, welche Städte zu welchem Zeitpunkt zur Hanse gehörten. Auch die Hanse selbst wollte Anzahl und Namen ihrer Städte nie festlegen. So weigerte sie sich zum Beispiel gegenüber dem König von England, eine detaillierte Liste mit Städtenamen vorzulegen – vielleicht auch deswegen, weil es eine solche Liste nie gab. Der Zeitpunkt der Betrachtung ist entscheidend, denn Aus- und Eintritte, Zusammenschlüsse und Verfeindungen waren an der Tagesordnung. Viele kleine Hansestädte waren ihrer größeren Nachbarstadt zugeordnet, die wiederum in der Hanse vertreten war.
Beim letzten Hansetag 1669 in Lübeck waren nur noch neun Städte vertreten: Lübeck, Hamburg, Bremen, Braunschweig, Danzig, Hildesheim, Köln, Osnabrück und Rostock. Lübeck, Hamburg und Bremen waren bereits auf den Hansetagen 1629 und 1641 damit beauftragt worden, das Beste zum Wohle der Hanse zu wahren; sie wurden 1669 Sachwalter des Erbes der Hanse, einschließlich der Hansekontore. Diese drei reichsunmittelbaren Städte blieben durch vertragliche Beziehungen verbunden. Sie betrieben gemeinsame konsularische Vertretungen und beschlossen schließlich gemeinsam den Verkauf des Stalhofs in London (1853). Neben dem Titel „Freie Stadt“ führten sie den Beinamen „Hansestadt“ – seit Beginn des 18. Jahrhunderts offiziell und seitdem durchgehend als amtlichen Bestandteil des Landes- bzw. Stadtnamens.
1803 behielten durch den Reichsdeputationshauptschluss nur die Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg ihre Selbstständigkeit, neben den Reichsstädten Frankfurt am Main, Nürnberg und Augsburg (beide 1805/1806 von Bayern annektiert). 1815 beim Wiener Kongress blieben Lübeck, Bremen, Hamburg sowie Frankfurt selbstständig, bis Frankfurt im Jahr 1866 durch Preußen annektiert wurde.
Da die Hansestädte ihre Eigenständigkeit bis ins Deutsche Reich bewahren konnten, bekamen sie 1906 bei der Einführung von Autokennzeichen ein H für „Hansestadt“ vor den Anfangsbuchstaben ihres Namens gestellt: HL, HH, HB. Dieses Prinzip wurde später bei weiteren Städten angewandt, etwa Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswald.