Kolonien

Kolonien

Die deutschen Kolonien und Schutzgebiete wurden vom Deutschen Kaiserreich am Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 aufgegeben. Die sogenannten „deutschen Schutzgebiete“ waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs. Während andere europäische Mächte bereits ab dem 15. Jahrhundert begannen, Kolonien in Übersee zu gewinnen, traten die deutschen Länder vor der Reichsgründung aus den verschiedensten Gründen kaum als Kolonialmacht in Erscheinung. Eine Ausnahme bildete Brandenburg-Preußen, das sich Ende des 17. Jahrhunderts um einen überseeischen Kolonialbesitz und Anteil am kolonialen Sklavenhandel bemühte. Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als „deutsche Kolonien“ bezeichnet werden, aber keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten.


Deutsch-Neuguinea

Deutsch-Neuguinea

Unter dem Namen Deutsch-Neuguinea übernahm das Deutsche Reich 1899 das kaiserliche Schutzgebiet in Ozeanien.

Deutsch-Ostafrika

Münzen aus Deutsch-Ostafrika