Baden

Baden

Das Großherzogtum Baden war von 1806 bis 1871 ein souveräner Staat, der bis 1813 Mitglied des Rheinbunds und von 1815 bis 1866 des Deutschen Bundes war. Seit 1871 war es nur noch teilautonomer Bundesstaat innerhalb des Deutschen Kaiserreiches. Die Entstehung des Großherzogtums aus der Markgrafschaft Baden während der Koalitionskriege ging mit großen Gebietszuwächsen für Baden einher. Das Land war anfangs eine absolute Monarchie, seit 1818 eine konstitutionelle, ehe 1918 aus dem Großherzogtum im Zuge der in Baden unblutig verlaufenden Novemberrevolution eine demokratische Republik entstand.
Baden galt im 19. Jahrhundert als Hochburg des Liberalismus. Bis zur Gründung des Deutschen Reichs 1871 war Baden im politischen Leben des Deutschen Bundes bedeutender, als es damals seiner machtpolitischen Stellung entsprach.
Am 18. Januar 1871 proklamierten die deutschen Fürsten im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles den preußischen König zum Deutschen Kaiser. Großherzog Friedrich I. von Baden rief dort das erste „Hoch lebe Kaiser Wilhelm“ auf seinen Schwiegervater aus und umging damit geschickt die umstrittene offizielle Titulierung „Deutscher Kaiser“, die der Kanzler Otto von Bismarck durchgesetzt hatte, nachdem die Bundesfürsten den Titel „Kaiser von Deutschland“ abgelehnt hatten. Das Großherzogtum Baden verlor 1871 mit dem Beitritt zum neu gegründeten Deutschen Kaiserreich seine uneingeschränkte Souveränität. Auf Sonderrechte, die die Nachbarländer Bayern und Württemberg durchzusetzen vermochten, verzichtete Baden.