Vatikan

Vatikan

Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der etwa fünf Kilometer östlich davon gelegene Lateranpalast. „Vatikan“ bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel. Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Schon wenig später wurde dort ein Erinnerungsmal gebaut, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an seiner Stelle eine große Grabeskirche errichten – die erste Peterskirche.

Der Bischof von Rom konnte im Verlauf der Spätantike seinen Anspruch auf Vorrang innerhalb der Christenheit weitgehend durchsetzen und kann spätestens seit Gregor dem Großen (um 600) als „Papst“ bezeichnet werden. Nach dem Zerfall des Römischen Reiches beanspruchten die Päpste unter Berufung auf die so genannte, im 15. Jahrhundert als Fälschung enttarnte Konstantinische Schenkung die weltliche Herrschaft über das Territorium um Rom, welches somit zur Keimzelle des künftigen Kirchenstaats wurde

Der Vatikanische Hügel wurde erst am Ende des 14. Jahrhunderts mit der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum päpstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der katholischen Kirche insgesamt. Daraufhin wurde der Hügel monumental ausgebaut und erhielt bald die heutige Gestalt.

Parallel zum Ausbau des Vatikans weitete sich das Territorium des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte es sich über das heutige Mittelitalien zwischen Rom im Südwesten bis Bologna im Nordosten – mit den Regionen Latium, den Marken, Umbrien und der Romagna.

Zum Territorium der Vatikanstadt gehören heute unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Vatikanischen Museen, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern.

Der Staat ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Monarch der Papst ist. Dieser wird von den Kardinälen gewählt und scheidet nur durch Tod oder Rücktritt aus diesem Amt aus.

(Quelle: wikipedia.org)